Wie Sie dem Abschnitt 4 bereits entnehmen konnten, sind die so wichtigen Leuchtdichten das Resultat des einfallenden Tageslichtes, aber selbstverständlich auch des Anteils, der von Oberflächen der Gegenstände reflektiert wird. Diese massgebende Grösse bezeichnet man als Reflexionsgrad.
Auch hierzu finden sich in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Empfehlungen:
Reflexionsgrad der Decke | im Bereich von 0,7 bis 0,85 | Reflexionsgrad der Wände | im Bereich von 0,5 bis 0,65 | Reflexionsgrad des Boden | im Bereich von 0,2 bis 0,40 | Reflexionsgrad von Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte (Glanzgrade von matt bis Seidenmatt) | im Bereich von 0,2 bis 0,5 |
Sie haben Recht:
Hier besteht gewaltiger Nachholbedarf, denn bei wie vielen Schreibtischplatten, -auflagen, Mousepads, Ordnerdeckeln, Kunststoffmäppchen, usw. wird dieser Forderung Rechnung getragen ?
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